Was sind Menschenrechte?

Alle Menschen auf der ganzen Welt haben von Geburt an die gleiche Würde und die gleichen Rechte – einfach, weil sie Menschen sind. Welche das sind und warum sie so wichtig sind 

Kinderfragen
Von Anna Biß, 21.11.2022 0 Kommentare

Jeder Mensch hat die gleichen Rechte, egal wie er aussieht, wo er lebt, wo er geboren wurde oder was er denkt und sagt. Und die Aufgabe der Politik ist es, diese Rechte und damit die Würde des Menschen zu schützen und einzuhalten. Deshalb wurden die Menschenrechte bereits vor vielen Jahren aufgeschrieben. Sie finden sich in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die dafür sorgen soll, dass alle Menschen auf der Welt gleich und gerecht behandelt werden.

Zu den Menschenrechten gehören zum Beispiel das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf Freiheit und Meinungsfreiheit. Festgehalten wurden die insgesamt 30 Menschenrechte erstmals 1948 von den Vereinten Nationen (UN).

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.

Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)

Alle UN-Staaten, also fast alle Länder der Welt, haben sich dazu verpflichtet, sie einzuhalten. Dennoch kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen – teils, weil Ländern die Mittel fehlen, die Menschenrechte durchzusetzen, teils aufgrund willkürlicher oder skrupelloser staatlicher Handlungen.

Die Menschenrechte sind Teil des Völkerrechtes, das den Umgang von Staaten unter- und miteinander regelt.

Was sind die 30 Menschenrechte?

Vereinfachte Zusammenfassung der 30 Artikel der Menschenrechte:

  1. Freiheit, Gleichheit, Solidarität: Alle Menschen sind gleich und sollten gleich behandelt werden.
  2. Verbot der Diskriminierung: Niemand darf diskriminiert werden, aus keinem Grund.
  3. Recht auf Leben und Freiheit: Jeder Mensch darf leben – und zwar in Freiheit und in Sicherheit.
  4. Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels: Niemand darf von einem anderen in Besitz genommen werden und zu etwas gezwungen werden.
  5. Verbot der Folter: Niemand darf gefoltert werden.
  6. Anerkennung als Rechtsperson: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten und müssen sich an das jeweils geltende Gesetz halten.
  7. Gleichheit vor dem Gesetz: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und müssen gleichermaßen von den Gesetzen geschützt werden.
  8. Anspruch auf Rechtsschutz: Jeder Mensch darf, im Rahmen der geltenden Gesetze, im eigenen Land vor einem Gericht klagen.
  9. Schutz vor Verhaftung und Ausweisung: Niemand darf ohne triftigen Grund verhaftet, in Haft festgehalten oder aus einem Land ausgewiesen werden.
  10. Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren: Wenn jemand einer Straftat angeklagt wird, muss er vor einem unparteiischen und unabhängigen Gericht fair und gerecht behandelt werden.
  11. Unschuldsvermutung: Jeder Mensch, der einer Straftat beschuldigt wird, gilt als unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde.
  12. Freiheitssphäre des Einzelnen: Das Privatleben und die Privatsphäre eines jeden Menschen müssen respektiert und geschützt werden.
  13. Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit: Jeder Mensch darf sich innerhalb eines Staates frei bewegen und jedes Land, auch das eigene, verlassen und ins eigene Land zurückkehren.
  14. Asylrecht: Jeder Mensch darf in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung suchen und muss ihn bekommen (außer jemand wird wegen eines nichtpolitischen Verbrechens strafrechtlich verfolgt).
  15. Recht auf Staatsangehörigkeit: Jeder Mensch darf eine Staatsangehörigkeit haben. Sie darf einer Person nicht grundlos entzogen oder der Wechsel in eine andere verweigert werden.
  16. Eheschließung und Familie: Jeder Mensch darf heiraten und eine Familie gründen, sofern beide Partner einverstanden sind. Beide Ehepartner haben die gleichen Rechte und Pflichten.
  17. Recht auf Eigentum: Jeder Mensch darf alleine oder mit anderen zusammen Dinge besitzen. Niemand darf seines Eigentums beraubt werden.
  18. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Jeder Mensch darf denken und sagen, was er möchte. Das schließt ebenso das Recht ein, eine Religionszugehörigkeit frei zu wählen, sowie eine Religion und Überzeugung zu wechseln.
  19. Meinungs- und Informationsfreiheit: Jeder Mensch darf seine Meinung frei äußern und über Grenzen hinweg verbreiten und öffentlich machen.
  20. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit: Alle Menschen dürfen sich friedlich versammeln und zu Vereinigungen zusammenschließen, aber niemand darf dazu gezwungen werden.
  21. Allgemeines und gleiches Wahlrecht: Jeder Mensch darf öffentliche Angelegenheiten seines Landes mitgestalten, entweder direkt oder indirekt durch frei gewählte Vertreter*innen oder ein eigenes öffentliches Amt.
  22. Recht auf soziale Sicherheit: Jeder Mensch hat ein Recht auf soziale Sicherheit, um menschenwürdig leben zu können. Das schließt zum Beispiel bezahlbaren Wohnraum und ein bezahlbares Gesundheitssystem ein.
  23. Recht auf Arbeit und gleichen Lohn: Jeder Mensch darf seinen Beruf frei wählen. Jeder Mensch hat ein Recht auf einen fairen Lohn, gerechte Arbeitsbedingungen und Schutz vor Arbeitslosigkeit. Gleiche Arbeit muss, unabhängig von der Person, gleich bezahlt werden.
  24. Recht auf Erholung und Freizeit: Jeder Mensch muss sich durch eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub erholen können. Unter diesen Artikel fällt auch das Verbot von Kinderarbeit und das Recht auf Spielen.
  25. Recht auf Wohlfahrt: Alle Menschen müssen menschenwürdig leben können, also haben ein Grundrecht auf Essen, Unterkunft und medizinische Versorgung. Jeder Mensch hat ein Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung.
  26. Recht auf Bildung: Alle Menschen haben das Recht auf Bildung. Zumindest eine grundlegende Bildung und Grundschulunterricht müssen für alle kostenfrei zugänglich sein.
  27. Freiheit des Kulturlebens: Alle Menschen dürfen frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilnehmen. Geistiges Eigentum muss geschützt werden. 
  28. Soziale und internationale Ordnung: Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die Menschenrechte voll verwirklicht werden können.
  29. Grundpflichten: Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber anderen und der Gesellschaft.
  30. Auslegungsregel: Niemand hat das Recht, anderen die Rechte und Freiheiten aus Artikel eins bis 29 wegzunehmen.

Die 30 Original-Artikel der UN-Menschenrechtskonvention findet Ihr in deutscher Übersetzung unter anderem auf der Seite der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (diskriminierungssensible Version).

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